Solmeckes Reiseweiten

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Abschluss des Reisevertrages
    Mit der Anmeldung bietet der Kunde Solmeckes Reiseweiten den Abschluss des Reisevertrages an. Die Anmeldung erfolgt schriftlich und durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer. Sofern der Anmelder eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat, haftet er auch für die mitgeführten Teilnehmer. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Solmeckes Reiseweiten zustande.
  2. Reisepreis
    Der Reisepreis ist in voller Höhe spätestens 28 Tage vor dem vereinbarten Reisebeginn fällig und zahlbar, es sei denn, die Parteien schließen ausdrücklich eine anderslautende Vereinbarung. Andernfalls ist Solmeckes Reiseweiten zum Rücktritt vom Reisevertrag und zur Berechnung von Rücktrittskosten oder von Verzugszinsen berechtigt. Bei Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises, für Gruppen 25,00 Euro pro Teilnehmer, fällig.  Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet.
  3. Gewährleistung
    Ist die Reise mangelhaft, so mindert sich für die Dauer des Mangels der Reisepreis. Die Minderung tritt nicht ein, soweit der Kunde es schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, kann der Kunde den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn Solmeckes Reiseweiten eine vom Kunden gesetzte, angemessene Frist ohne Abhilfe hat verstreichen lassen. Ansprüche des Kunden sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise bei Solmeckes Reiseweiten geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Die Ansprüche des Kunden verjähren in 6 Monaten nach dem vertraglichen Reiseende. Das Recht des Kunden, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, bleibt unberührt, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den Solmeckes Reiseweiten nicht zu vertreten hat.
  4. Haftung, Haftungsbeschränkung
    Solmeckes Reiseweiten haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger sowie die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Die vertragliche Haftung von Solmeckes Reiseweiten für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Die Haftung von Solmeckes Reiseweiten für vorsätzliche oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden sowie die alleinige Haftung wegen Verschuldens des Leistungsträgers bleibt jedoch unberührt. Solmeckes Reiseweiten haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, und für deren Vorhandensein. Die Inanspruchnahme von Sport- und Freizeitmöglichkeiten erfolgt auf eigenes Risiko. Das gleiche gilt für die Beförderung im Linienverkehr, für die dem Kunden ein entsprechender Beförderungsschein ausgestellt wird und für vorsätzlich herbeigeführte Schäden der Unterkünfte etc.. Die Berichtigung von Irrtümern und Druckfehlern bleibt Solmeckes Reiseweiten vorbehalten, ohne daß daraus Ansprüche auf Schadenersatz entstehen.
  5. Reiseformalitäten, gesundheitliche Anforderungen, Versicherungen
    Solmeckes Reiseweiten haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang etwaiger notwendiger Visa. Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise reisewichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die dem Kunden aus der Nichtbeachtung der Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden. Wird ein Visum durch Verschulden des Kunden nicht rechtzeitig erteilt oder werden die Einreisevorschriften nicht eingehalten und kann deshalb die Reise nicht angetreten werden, ist Solmeckes Reiseweiten berechtigt, den Kunden mit entsprechenden Rücktrittsgebühren zu belasten. Der Kunde ist ausschließlich selbst dafür verantwortlich, dass er den gesundheitlichen Anforderungen für die jeweilige Reise genügt. Für den Abschluss von etwaigen Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reiserücktritts- und Reisekrankenversicherungen ist der Kunde selbst verantwortlich. Wird eine Versicherung ausnahmsweise über Solmeckes Reiseweiten abgeschlossen, ist die Versicherungsprämie mit dem Reisepreis fällig.
  6. Rücktritt
    Der Kunde ist berechtigt, vor Reisebeginn durch schriftliche Erklärung von der Reise oder gebuchten Zusatzprogrammen zurükzutreten. Für den Fall des Rücktritts ist Solmeckes Reiseweiten berechtigt, die Entschädigung wahlweise durch die nachfolgenden Pauschsätze (gemäß § 651 i Abs.3 BGB) oder durch konkrete Berechnung (gemäß § 651 i Abs.2 BGB) zu beziffern und geltend zu machen. Bis 60 Tage vor Reisebeginn kann Solmeckes Reiseweiten eine Stornogebühr von 15% des Reisepreises, vom 59. bis 30. Tag 25%, vom 29. bis 15. Tag 40%, vom 14. bis 8. Tag 60% und ab dem 7. Tag 80% des Reisepreises erheben. Im Falle des bloßen Nichtantritts der Reise ohne schriftliche Rücktrittserklärung kann Solmeckes Reiseweiten den vollen Reisepreis fordern. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Kunden unbenommen. Diese Regelung findet auch Anwendung, wenn einzelne Reisende aus einer Gruppe zurücktreten oder die Reise ohne Kündigung nicht antreten. Wird im Katalog oder in der Reisebestätigung ausdrücklich auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen, so kann Solmeckes Reiseweiten bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten und einen neuen Vertrag zu geänderten Konditionen anbieten.
  7. Reiseleistungen, Reiseänderungen sowie Preisänderungen
    Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Programm- und Leistungsbeschreibung sowie der Reisebestätigung. Für Schulreisen wird die Unterbringung von zwei Lehrpersonen in Einzelzimmern gewährleistet. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von Solmeckes Reiseweiten nicht entgegen Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Solmeckes Reiseweiten ist berechtigt, Gruppen zum bestätigten Preis in einem anderen Hotel oder einer Pension vergleichbarer Ausstattung unterzubringen, ohne dass an Solmeckes Reiseweiten Regreßansprüche gestellt werden können. Solmeckes Reiseweiten kann bei einer Erhöhung der Beförderungskosten und der Abgaben für bestimmte Leistungen eine Preisänderung von höchstens 5% verlangen. Solmeckes Reiseweiten hat den Kunden unverzüglich nach Kenntnis der die Änderung begründeten Umstände hiervon zu unterrichten. Der Kunde hat für nicht in Anspruch genommene Leistungen keinen Erstattungsanspruch. Sport-, Freizeit-, und Ausflugsmöglichkeiten sind nicht Gegenstand des Reisevertrages.
  8. Kaution
    Einige Häuser verlangen eine Kaution. Diese wird bei Abreise, wenn keine Schäden verursacht worden sind, zurückerstattet.
  9. Insolvenzschutz, Schlussbestimmung
    Für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses hat Solmeckes Reiseweiten über die Aachener und Münchener Versicherung AG sichergestellt, dass dem Kunden kein Schaden entsteht. Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen beeinträchtigt nicht den Vertrag als solchen.
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